AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. STORZ PARKSERVICE

1. Inhalt des Vertrages

Vertragsgegenstand ist die Vermietung eines Pkw-Stellplatzes. Mit im Mietpreis enthalten ist der Transfer vom Pkw-Stellplatz zum Allgäu Airport Memmingerberg und zurück. Eine Bewachung und eine Verwahrung der abgestellten Pkw sind ausdrücklich nicht Bestandteil dieses Vertrages. Die Stellplätze auf den vermieteten Flächen sind teilweise videoüberwacht. Ein Anspruch des Kunden auf Abstellen des Pkw im videoüberwachten Bereich ist ausgeschlossen. Der Transport zum Allgäu Airport Memmingerberg bezieht sich proentgeltlich geparktem Fahrzeug auf maximal 8 Personen und übliches Gepäck, welcher im Mietzins mit enthalten ist. Der Mietzins ist bei Abstellen des Fahrzeugs auf der Mietfläche in bar oder mittels EC-Karte im Voraus zu entrichten.

2. Abschluss des Vertrages

Der Vertrag kommt ausschließlich dann zustande, wenn der Kunde die Buchungsanfrage unter der Homepage www.storz-parkservice.de ausgefüllt, das Buchungsformular abgesendet und die Firma storz-parkservice die Buchung bestätigt hat.

3. Haftungsbeschränkungen

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die abgestellten Fahrzeuge nicht durch die Firma storz-parkservice versichert sind. Ebenso wird eine Haftung der Firma storz-parkservice für Schäden durch andere Kunden oder sonstige Dritte ausdrücklich ausgeschlossen. Die Firma storz-parkservice haftet weiterhin nicht für einen Verlust des Pkw sowie für einen Diebstahl von beweglichen und eingebauten Gegenständen aus den abgestellten Fahrzeugen. Die Haftung für Schäden durch höhere Gewalt, bei inneren oder äußeren Unruhen, Vandalismus oder bei elementaren Naturkräften, wie auch Hagelschäden, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Firma storz-parkservice haftet darüber hinaus nicht für Schäden, die durch Tiere verursacht werden, insbesondere für Verunreinigungen, Kratzer usw. Die Firma storz-parkservice haftet nur für Schäden, die durch ihr Personal vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

4. Haftung

Soweit eine Haftung der Firma storz-parkservice gemäß der Ziffer 3 nicht ausgeschlossen ist, sind Beschädigungen am PKW vom Kunden bei Übergabe des Fahrzeugs auf dem Betriebsgelände der Firma storz-parkservice anzuzeigen. Über die Beschädigungen ist ein Protokoll anzufertigen. Nach dem Verlassen des Betriebsgeländes der Firma storz-parkservice sind Ansprüche des Kunden wegen Beschädigung seines Pkw ausgeschlossen.

5. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, nach dem Abstellen des Pkw die Fahrzeugschlüssel der Firma storz-parkservice auszuhändigen. Die Firma storz-parkservice ist berechtigt, das Fahrzeug nach eigenem Ermessen umzuparken. Der Kunde ist für das rechtzeitige Erscheinen auf dem Betriebsgelände der Firma storz-parkservice verantwortlich. Die voraussichtliche Beförderungszeit vom Stellplatz bis zum Flughafen beträgt etwa 5 Minuten. Eine Haftung des Vermieters für das nicht rechtzeitige Erscheinen am Abflugterminal ist ausgeschlossen, wenn dies auf dem nicht rechtzeitigen Eintreffen des Kunden zum vereinbarten Zeitpunkt auf dem Betriebsgelände der Firma storz-parkservice beruht. Die Kunde trägt die alleinige Verantwortung gegenüber der Firma storz-parkservice für fehlerhafte Angaben wie z. Bsp. falsche Abflugzeit, falsches Ankunftsdatum, falsche Flugdaten oder Umbuchungen. Diese Angaben werden von der Firma storz-parkservice nicht überprüft. Änderungen der vertraglich vereinbarten Zeiten sind der Firma storz-parkservice unverzüglich mitzuteilen, insbesondere veränderte Ankunftszeiten. Bei Nichterscheinen des Kunden auf dem Betriebsgelände der Firma storz-parkservice hat der Kunde einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 100 % der bei vertragsgerechter Erfüllung anfallenden Parkgebühren zu entrichten. Sofern der Kunde vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietdauer den Pkw-Stellplatz nicht mehr benötigt, insbesondere bei vorzeitiger Abreise oder bei Abbruch der Reise des Kunden, ist die Firma storz-parkservice zu einer anteiligen Rückzahlung des Mietzinses nicht verpflichtet. Der Mieter haftet für das Auslaufen von Motorenöl und sonstiger Flüssigkeiten.

6. Vermieterpfandrecht

Der Firma storz-parkservice steht ein Vermieterpfandrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu. Die Herausgabe des Fahrzeugs kann daher verweigert werden, sofern und solange der vereinbarte Mietzins nicht vollständig bezahlt ist.

7. Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen

Der Vertrag kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 i.V. §1 Abs. I und II EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 g Abs. I Satz 1 BGB i.V. mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an Firma storz-parkservice, Elisabethenstraße 12, 87700 Memmingen. E-Mail Adresse info@storz-parkservice.de. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss insoweit ein Wertersatz geleistet werden.

Stand: 29.10.2019 – Version 1.2